Station 7: Burg Nijō

Vom Denkmal des Rokakku Gefängnisses aus machen wir uns auf den Weg zu unserem letzten Ziel, der Burg Nijō (二条城). Wir folgen weiter der Rokkaku Straße (六角通) bis zur nächsten Kreuzung. Dort biegen wir nach links in die Shinsen-en Straße (神泉苑通) ein und folgen ihr geradeaus bis zur nächsten großen Kreuzung. Wir wenden uns nach rechts und folgen der Oike-dōri (御池通), um an der nächsten Kreuzung links in die Omiya Straße (大宮通) abzubiegen. Am Ende der Straße sehen wir bereits auf der anderen Seite die Mauern von Nijō-jō. Um zum Eingang zu gelangen umrunden wir die Burg gegen den Uhrzeigersinn bis wir zu einer Brücke kommen. Eintrittskarten können sowohl am Schalter als auch am Automaten gekauft werden.

Burg Nijō (二条城) – Der Sitz des Shōguns in Kyōto

〒604-8301 京都市中京区二条通堀川西入二条城町541

〒 604-8301 Kyōto-shi, Nakagyō-ku, Nijō-dōri, Horikawa nishiiri, Nijō-jō-chō 541

Website:

Telefon:

www.2.city.kyoto.lg.jp

+81 758410096

Öffnungszeiten: 08:45 – 17:00 Uhr (Einlass bis 16:00 Uhr)
Eintritt: Erwachsene

Bis 18 Jahre

Grundschüler

Unter 6 Jahre

600 Yen

350 Yen

200 Yen

Kostenlos

Die Burg Nijō diente dem Shōgun als Residenz während seiner Besuche in Kyōto. Der Besuch von Tokugawa Iemochi im Frühling 1862 (Bunkyu 2) war der Anstoß zur Gründung der Shinsengumi. Es war außerdem das erste Mal seit 1634, dass ein Shōgun die Hauptstadt reiste.

Nijo-jo

Tokugawa Yoshinobu, der 15. und letzte Shōgun, besuchte Kyōto 1864 mit dem Ziel eine Einigung von Kaiserhof und Shōgunat zu erreichen. Dazu wurden vor allem zwei Punkte diskutiert: Zum einen die Schließung des Hafens von Yokahama für den Handel mit Ausländern und zum anderen der Umgang mit dem rebellischen Chōshū Lehen. Eine Einigung konnte letztlich nicht erreicht werden, so dass die Gespräche abgebrochen wurden und der Shōgun Kyōto wieder verließ.

Kondō Isami war mit dieser Entwicklung äußerst unzufrieden und bat in einem Brief an den Protektor Kyōtos darum, aus der Shinsengumi austreten zu dürfen. Als Grund gab er an, dass er in die Rōshigumi eingetreten war, um die Ausländer aus Japan zu vertreiben. Dies sei ihm in der Shinsengumi jedoch nicht möglich. Kondō wurde besänftigt, indem ihm ein Rang innerhalb der Tokugawa Hierarchie anboten wurde.

Abdankung des Shōguns

Am 08. November 1867 (13. Tag des 10. Monats Keiō 3) verkündete Tokugawa Yoshinobu seinen Rücktritt als Shōgun vor 40 Repräsentanten verschiedener Lehen, unter ihnen Satsuma und Tosa. Die Verkündung fand in dem Raum Ohiroma Ichi-no-ma (大広間一の間) des Ninomaru Palastest (二の丸御殿) innerhalb Nijō-jō statt.

Nijō-jō 2
Tokugawa Yoshinobu im Kuroshoin

Dieser Entscheidung vorangegangen waren unzählige politische und gewaltsame Auseinandersetzungen, sowie gescheiterte Reformen und verlorene Verhandlungen mit den westlichen Nationen. Doch auch nach dem Rücktritt war die politische Lage wie ein Pulverfass. Denn viele Tokugawa Gegner trauten Yoshinobus Absichten nicht und waren unzufrieden, dass er auch nach seiner Abdankung viel von seiner Macht behielt. Am 03. Januar 1868 (09. Tag des 12. Monats Keiō 3) wurde eine Versammlung einberufen, bei der vor allem Männer aus Satsuma anwesend waren. Yoshinobu lehnte eine Teilnahme ab. In der Versammlung wurde beschlossen die alten Ämter abzuschaffen und Tokugawa Yoshinobus bestehende Lehen für den Kaiserhof einzufordern. Der ehemalige Shōgun zog sich unschlüssig, ob er auf die Forderungen eingehen sollte, von Kyōto nach Ōsaka zurück. Bei seinem Rückzug nutzte er das Westtor der Burg, dass heute zwar noch zu erkennen ist, aber nicht mehr begangen werden kann. Der ehemalige Shōgun kehrte drei Wochen später mit seinen Truppen in die Hauptstadt zurück. Damit startete er den Boshin Bürgerkrieg.

Mit dem Rückzug nach Ōsaka beauftragte Itakura Katsukiyo, ein Mitglied im Ältesten Rat der Tokugawa Regierung, die Shinsengumi damit, die Burg Nijō zu bewachen. Diese Ehre wurde ihnen jedoch bald streitig gemacht, als Männer des Mito Lehens von Yoshinobu persönlich damit beauftragt wurden. Kurz darauf sollte die Shinsengumi Kyōto für immer verlassen, um weiter für das Shōgunat zu kämpfen.